AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
comprei Reinraum-Handel und Schulungs GesmbH.

comprei Reinraum-Handel und Schulungs GesmbH.
Technologiepark Villach
Europastrasse 10
9524 Villach, Österreich
Telefon: +43 4242 44 075
E-Mail: office@comprei.eu

Rechtliche Angaben:
UID-Nummer: ATU57732314
Firmenbuchnummer: FN245199m
ARA-Nummer: 13478
IBAN: AT07 1700 0001 5014 2008
BIC: BFKKAT2K

Firmeninhaber:
Achim Angermeier

Firmenbuchgericht:
Landesgericht Klagenfurt
Dobernigstraße 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Unternehmensgegenstand:

  • Ausbildung und Trainings im Management von Reinräumen
  • Baufeinreinigung, Unterhaltsreinigung und Notfallreinigung von Reinräumen aller Klassen
  • Vertrieb von Reinraum-Zubehör

Infos, Auskünfte und Beschwerden an:
office@comprei.eu

PRÄAMBEL
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen zwischen Kund_innen und comprei Reinraum-Handel und Schulungs GmbH., in weiterer Folge als comprei bezeichnet. Für uns von comprei steht Professionalität, Vertrauen und ein enger Austausch mit unseren Kund_innen an erster Stelle.

Aus diesem Grund haben wir uns auch dazu entschlossen, unsere grundlegenden vertraglichen Bedingungen so transparent und verständlich wie möglich zu illustrieren. Alle nachfolgenden Geschäftsbedingungen wurden zur leichteren Verständlichkeit und höheren Transparenz als Fragen formuliert. In allen Bedingungen sprechen wir aus diesem Grund auch von: wir, uns, etc., damit ist immer comprei gemeint. Wenn wir von: Ihnen, Sie, Vertragspartner_innen, etc. sprechen, sind Sie als Kund_in gemeint.

FETTgedruckte Passagen sind uns besonders wichtig! Bitte lesen Sie sich diese gut durch. Wir wollen mit dieser Formatierung auf beispielsweise besondere Verpflichtungen oder Berechtigungen hinweisen. Solche Passagen können dann beispielsweise Haftungsausschlüsse beinhalten oder weisen auf besondere Zahlungsmodalitäten hin.

Sollten Sie einzelne Passagen nicht verstehen oder Sie sich nicht ganz sicher sein, zögern Sie nicht uns zu fragen. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen.

Unsere AGB gliedern sich in drei Hauptteile und einen übergeordneten Teil:

  1. I AGB HANDELSGESCHÄFTE,
    WELCHE SICH AUF ALLE HANDELS- UND LIEFERGESCHÄFTE BEZIEHEN,
  2. II AGB SCHULUNGSVERANSTALTUNGEN,
    WELCHE SICH AUF JEGLICHE FORM VON SCHULUNGSANGEBOTEN SEITENS COMPREI BEZIEHEN UND
  3. III AGB REINRAUMREINIGUNG UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN,
    WELCHE SICH AUF DAS REINRAUMREINIGUNGSANGEBOT UND DAZUGEHÖRIGE DIENSTLEISTUNGEN BEZIEHEN.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLE TEILBEREICHE VON COMPREI BETREFFEND
An wen richten sich eigentliche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
• Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit uns geschlossen werden, ungeachtet davon, ob es sich um Verträge aus unseren Handelsgeschäften, aus dem Schulungsangebot oder dem Reinraumreinigungsangebot handelt. Sie richten sich an alle Personen, juristische wie auch natürliche, die Forderungen aus Geschäften mit uns geltend machen wollen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Wirksamkeit. Fallweise behalten wir uns dann das Recht vor, die ungültigen Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, welche dem ursprünglich gedachten Regelungszweck entsprechen.

In welcher Sprache sind die Bestimmungen zu interpretieren?
• Vertragssprache
Ein und dieselbe Sprache zu sprechen, ist eine Floskel, die gerne im Zusammenhang mit Verträgen verwendet wird. Um Irrtümer zu vermeiden, legen wir aus diesem Grund fest, dass die Vertragssprache sowie die Sprache in allen sonstigen Inhalten, Informationen, Lernunterlagen, etc. Deutsch ist.

Inwieweit erklärt sich comprei bereit, für möglich eintretende Schäden, die sich aus den Geschäften ergeben, die Haftung zu übernehmen?
• Haftungsausschluss

(1) Bei jeder Form von Geschäften kann es vorkommen, dass es zu Problemen kommen kann, die beide Vertragsparteien vorher so nicht bedacht haben. In solchen Fällen sind wir stets bemüht, einen Konsens zwischen Ihren und unseren Wünschen zu finden.
Grundsätzlich übernehmen wir aber keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus Geschäften mit uns ergeben haben, sofern es sich nicht um grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt.

(2) Im Falle von CyberCrime Vorfällen, bei denen E-Mail-Adressen von Ihnen betroffen sein sollten, erklären wir ausdrücklich, dass wir Ihnen nie unangekündigt Mailanhänge übermitteln würden. Wenn Sie zugestimmt haben, erhalten Sie von uns den Newsletter, welchen Sie jederzeit abbestellen können. Sollten Sie sich bei Rechnungs- oder Angebotsanhängen unsicher sein, ob diese tatsächlich von uns stammen, kontaktieren Sie uns einfach. Jedenfalls erklären wir ausdrücklich, dass wir für jegliche Schäden aus CyberCrime-Angriffen nicht haften. Sollten wir jedoch Kenntnis von kompromittierter Software in unserem Machtbereich erhalten, werden wir Ihnen das umgehend mitteilen.

(3) Pönale: Wir erklären ausdrücklich, dass wir uns keiner vertraglich geregelten Form von Pönalen unterwerfen. Liefer- oder Leistungsverzögerungen unsererseits unterliegen ausschließlich unseren Rücktrittsbedingungen, welche in diesen AGB geregelt sind.

Wenn das eigene Unternehmen auch AGB verwendet, welche gelten dann bei Geschäften mit comprei?
• Ausschluss anderer AGB

Wir von comprei verstehen es natürlich, dass sich jedes Unternehmen immer so gut wie möglich absichern möchte. Es gibt immer Risiken, die im Alltag zwar bestehen, aber nur im seltensten Fall tatsächlich hervortreten. Aus diesem Grund wollen wir unsere Leistungen nur zu unseren Bedingungen anbieten. Nur so können wir garantieren, dass die Leistungen auch der Qualität entsprechen, die wir uns für Sie wünschen.

Schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, werden unsererseits alle anderen AGB ausgeschlossen und Sie erklären sich damit einverstanden, dass ausschließlich unsere AGB gelten.

Wo liegt der Gerichtsstand und nach welchem Recht können Geschäfte mit comprei geschlossen werden?
• Gerichtsstand und geltendes Recht

Für alle Geschäfte und mögliche daraus resultierende Forderungen, wird das für Villach örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Generell gilt für all unsere Geschäfte österreichisches Recht unter Ausschluss von UN Kaufrecht.

Die Mitarbeiter_innen von comprei sind Expert_innen ihres Faches. Sie überzeugen in Professionalität und Freundlichkeit. Darf ich die Mitarbeiter_innen von comprei eigentlich abwerben?
Abwerbung von Mitarbeiter_innen
Natürlich nicht! Unsere Mitarbeiter_innen sind unser größtes Kapital. Sie werden aufwendig ausgebildet und laufend geschult und wir sind unglaublich stolz auf jede_n von ihnen.

Die beruflichen Wege von Menschen sollen bunt und vielseitig sein und Erfüllung und Wohlstand generieren. Doch ein Unternehmen ist nichts, ohne zuverlässige, loyale und aufstrebende Mitarbeiter.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, dass Sie Ihre Begeisterung für unsere Mitarbeiter in Lob, Feedback und als Trinkgeld abgelten, aber nicht versuchen sie uns abzuwerben.

Sollten Sie dennoch den Weg der Abwerbung gehen, weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter Konkurrenzklauseln und Beschäftigungsverbote bei Kunden im Dienstvertrag haben und wir Ihnen, im Falle einer Abwerbung den dreifachen Bruttomonatslohn der betroffenen Person als Provision und Schadenersatz in Rechnung stellen. Lassen Sie uns unsere Mitarbeiter, treten Sie auf Ihre Ansprechperson von uns zu und sprechen Sie mit uns über alternative Handlungsmöglichkeiten. Letztendlich kann man über alles reden.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Verträgen mit comprei?
• Kündigungfrist

Für alle Dauerverträge von comprei, die an keinen Rahmenvertrag gebunden sind, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Welchen Datenschutzbestimmungen muss ich mich als Kund_in unterwerfen?
• Datenschutzbestimmungen zum Schutze der comprei Mitarbeiter_innen

Wenn Sie beim Zugang zu Ihren Objekten automationsunterstützte Bildverarbeitungstechnik (Video) einsetzen, sind Sie verpflichtet die Aufnahmen unseres Personals spätestes 72 Stunden nach erbrachter Werkleistung zu löschen. Der Verwendungszweck darf ausschließlich Sicherheitszwecke beinhalten.

I AGB Handelsgeschäfte

BEDINGUNGEN DIE FÜR UNSERE HANDELSGESCHÄFTE GELTEN
Was passiert, wenn ich dem Angebot zustimme bzw. das Angebot annehme?
• §1 Vertragsschluss
(1) Sie erhalten alle Angebote von uns per Mail oder auf einem anderen schriftlichen Weg. Sollte es zu mündlichen Absprachen kommen, wer den wir Ihnen diese AGB in schriftlicher Form zukommen lassen.

(2) Wenn Sie ein Angebot annehmen oder dem Auftrag zustimmen, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns zu Stande. Die Annahme des Angebotes ergeht durch schriftliche Auftragsbestätigung Ihrerseits.

(3) Wir weisen darauf hin, dass unsere Angebote auf der Webseite, in unseren Katalogen und Warenlisten bloße Aufforderungen zur Stellung eines Angebotes sind. Wir erklären ausdrücklich, dass wir uns nur so lange an diese Angebote binden wollen, solange der Vorrat reicht und auch nur zum tagesaktuellen Marktpreis.

(4) Die Darstellung der Produkte auf unserer Webseite oder in unseren Katalogen und Warenlisten kann von der tatsächlichen Verpackung abweichen. Grundsätzlichen binden wir uns nur an den Lieferauftrag des jeweilig bestellten Artikels und nicht an optische Verpackungsansprüche.

(5) Sollten Produkte nicht verfügbar sein, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

(6) Wir bieten unsere Waren nur voll geschäftsfähigen Personen an.

Was passiert, wenn ich vom Vertrag zurücktrete?
• §2 Rücktrittsrecht

(1) Sind Sie Verbraucher_in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen, ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für den ordentlichen Rücktritt schicken Sie uns eine Rücktrittserklärung an office@comprei.eu. Die Frist für den Rücktritt iSd KschG beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein_e von Ihnen beauftragte_r Dritte_r die Ware in Besitz genommen hat.

(2) Sind Sie nicht Verbraucher_in nach KschG, dann haben Sie die Möglichkeit Mängel an der Ware nach Inbesitznahme zu rügen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Mängel an der Ware oder wesentliche Irrtümer im Bestellvorgang sind nur möglich, wenn wir uns nach eingehender Prüfung dazu entscheiden und auch nur dann, wenn Ware und Geldleistung Zug um Zug zurückgestellt werden können und keine Beschädigung der Ware oder der Transportverpackung vorliegt.

Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit den angebotenen Preisen?
• §3 Preise

(1) Die auf unserer Webseite, in unseren Katalogen oder Warenlisten angegebenen Preise sind Richtwerte. Der tatsächlich gültige Verkaufspreis entspricht dem marktüblichen tagesaktuellen Produktpreis.

(2) Bezüglich des in der Bestellung angebotenen Preises gilt folgendes: Bestellungen, die wir durch vorangehende Auftragsbestätigung oder durch unmittelbare Lieferung annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich die Preisangabe als Nettopreis „ab Werk“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller mit dem Versand entstehenden Spesen. Sollten im Zuge des Versandes Exportabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Ihren Lasten.

Gibt es besondere Bestimmungen die Lieferung betreffend?
• §4 Lieferbedingungen

(1) Bestellen Sie die Ware bei uns und lassen sich diese von uns liefern (Versendungskauf), reist die Ware auf Ihre Gefahr und Kosten. Dies beinhaltet alle Transportgebühren, Versicherungen, Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstige Aufwände und Risiken, die Sie als Empfänger_in tragen müssen.

(2) Für die Warenübernahme sind jedenfalls Sie selbst verantwortlich. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware Ihnen zugestellt wurde (je nach Bedingungen der Spedition, ab Bordsteinkante, oder zu Anlieferung XY) haben Sie 24 Stunden Zeit, um bestehende Mängel zu rügen. Verstreicht diese Frist, gilt die Ware als mängelfrei übernommen. Die Ware wurde Ihnen dann erfolgreich zugestellt, wenn sie Ihren Machtbereich betritt. Dabei ist es irrelevant, ob die Ware zur richtigen Rampe oder zum richtigen Gebäudeteil geliefert wurde. Die Zustellung innerhalb Ihres Machtbereichs (Grundstück) reicht aus, wenn aus der gewünschten Zustelladresse kein konkretes Lieferziel hervorgeht. In jedem anderen Fall wird an Bordsteinkante zugestellt.

(3) Außerhalb unseres Machtbereichs liegende Tatsachen und Risiken, wie beispielsweise: Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich der Betriebsmittel, fehlende Ver- oder Entlademöglichkeiten, behördliche Anordnungen, Streiks und Aussperrungen, befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von dem nichterfüllbaren Teil der Lieferverpflichtung, ohne dass Ihnen daraus uns gegenüber Ansprüche erwachsen. Selbstredend wird der bereits von Ihnen geleistete Kaufpreis über die betroffene Sache refundiert, sofern uns dies möglich ist.

(4) Überschreitet der Lieferverzug einen Zeitraum von zwei Monaten, so steht Ihnen der Rücktritt vom Vertrag, hinsichtlich der von der Lieferung betroffenen Leistung zu. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind jedoch ausgeschlossen.

(5) Ansprüche aus Transportverträgen gelten als dem_der Besteller_in abgetreten und sind von diesem_r, unmittelbar gegenüber der Spedition (Frachtführung), gemäß den Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSP), geltend zu machen.

(6) Warenrücknahme: Grundsätzlich nehmen wir keine Ware zurück, sofern es sich nicht um einen wesentlichen Irrtum unsererseits handelt. Entscheiden wir uns dazu, dennoch eine Ware zurückzunehmen, erlauben wir uns, Ihnen den damit einhergehenden Wertverlust aufzurechnen.

Bis wann und auf welche Art sind gestellte Rechnungen zu begleichen?
• §5 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Forderungen sind 8 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Hereinnahme von Wechseln übernehmen Sie, sofern davon betroffen, alle bis zur Einlösung auflaufenden Zinsen und Kosten. Bei Zahlungs- und Annahmeverzug gelten die Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.

(2) Eigentumsvorbehalt. Wir bleiben Eigentümer unserer Waren bis zu deren vollständigen Bezahlung einschließlich der, nach erfolgter Lieferung entstandenen, in Geld ausdrückbaren Verpflichtungen. Bei Zahlungsverzug ist Ihnen die Vergütung über unsere Waren nicht erlaubt; Sie haben uns vielmehr die Abholung der Waren zu gestatten und die Abholungskosten (Lieferkosten) zu ersetzen.

Welche Gewährleistungen werden mir seitens comprei zugesichert?
• §6 Gewährleistung

Offene Qualitäts- und Quantitätsmängel müssen – bei sonstigem Ausschluss – schriftlich gerügt werden, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unsere Haftung beschränkt sich bei Qualitätsmängeln auf Ersatzlieferung und bei Quantitätsmängel auf Nachtrag des Fehlenden. Für Schadenersatz haften wir nur bei grobem Verschulden unsererseits.

II AGB Schulungsveranstaltungen

BEDINGUNGEN DIE FÜR UNSERE LEISTUNGEN IM SCHULUNGSBEREICH GELTEN
Was passiert, wenn ich dem Angebot zustimme bzw. das Angebot annehme?
• §1 Vertragsschluss

(1) Gruppenanmeldungen: Wenn Sie als Unternehmen gleich mehrere Mitarbeiter_innen zu einer Schulung anmelden wollen oder Sie selbst die Anmeldung einer Gruppe organisieren, müssen folgende Fragen Ihrerseits beantwortet werden:
a) Wo soll die Schulung stattfinden?
Für die Schulung muss ein geeigneter Raum mit ausreichender Fläche zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Raumbeschaffenheit können Ihnen unsere Expert_innen gerne erklären.
WICHTIG: Das vorab besprochene Setting (Raumbeschaffenheit) wird anschließend Teil des Angebotes. Findet unser Schulungsteam vor Schulungsstart ein anderes Setting als besprochen vor und ist unserer Einschätzung nach, eine Schulung zur vereinbarten Qualität nicht möglich, sind wir gezwungen, Ihnen die uns entstandenen Aufwände (Fahrtkosten, Terminreservierung, etc.) in Rechnung zu stellen.
b) Denken Sie daran! Wenn Sie einen Schulungsraum selbst zur Verfügung stellen, muss dieser unseren technischen Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie rechtzeitig, eine ausreichende Stromversorgung vorhanden ist oder ob eine Überlastung und damit ein Schulungs- und Betriebsabbruch eintreten könnte.
c) Mündliche Zusagen verstehen wir als verbindliche Anmeldung. Sie erhalten nach einer mündlichen Zusage, eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ab dem Zeitpunkt, ab dem wir die Auftragsbestätigung zugestellt haben, gelten unsere Allgemeinen Rücktrittsbestimmungen.

(2) Anmeldung: Sie können sich bei uns online, unter www.comprei.eu anmelden. Die Teilnehmer_innen-Anzahl eines Seminars ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen gelten als verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der_die Teilnehmer_in diese AGB für Schulungsveranstaltungen an. Sie werden unmittelbar mit der Anmeldebestätigung zugesandt, welche Sie wiederum im nächstmöglichen Augenblick erhalten.

(3) Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter bzw. das Schulungsziel nicht wesentlich verändern. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, bei Eintreten von Umständen wie Erkrankung der_des Referent_innen oder sonstigen Ausfällen selbiger, die Schulungsveranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
Im Falle, dass die Mindestteilnehmer_innen-Anzahl unterschritten wird, liegt es in unserem Ermessen, das Seminar zu einem geeigneteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesem Fall werden wir selbstverständlich versuchen, in Absprache mit Ihnen einen geeigneteren Zeitpunkt zu finden. Alle Teilnehmer_innen werden im Ausfallsfall rechtzeitig vorab informiert. Jedenfalls sichern wir als Schulungsveranstalter zu, dass Sie im Falle eines Schulungsausfalls oder einer Verschiebung entscheiden können, ob Sie zu einem anderen Zeitpunkt teilnehmen oder die Rückerstattung der Schulungsgebühr fordern wollen. Sollte eine Verschiebung notwendig werden, da ein Verschulden in Ihrem Machtbereich vorliegt, z.B. durch einen Ausfall mehrerer Teilnehmer_innen aufgrund von Missachten epidemiologischer Sicherheitsmaßnahmen, entfällt das Recht auf Rückerstattung.
Im Falle einer ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absagen eines Seminars bestehen nicht.

(4) Sitzbekanntgabe: Bei unseren Schulungen kann es immer wieder einmal vorkommen, dass wir diese auch außerhalb Österreichs durchführen. Für diese Fälle ist Ihr Firmensitz für uns entscheidend. Befindet sich Ihr Firmensitz außerhalb des EU- oder EWR-Raums ersuchen wir Sie, dies uns bekanntzugeben. Jedenfalls unterwerfen wir uns ausschließlich österreichischem- bzw. EU-Recht.

Was passiert, wenn ich vom Vertrag zurücktrete?
• §2 Rücktrittsrecht

Sie können Ihre Anmeldung durch schriftliche Mitteilung an uns stornieren. Die Schriftform ist eingehalten, wenn sie per Mail an office@comprei.eu oder an unsere Postadresse zugeht. Die Nennung von Ersatzteilnehmer_innen ist ohne Aufpreis möglich.

Bei Stornierung durch den_die Teilnehmer_in werden folgende Gebühren erhoben:

  • Bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühr
  • Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
  • Weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn die volle Teilnahmegebühr

Maßgebend hierfür ist das Datum, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Bei Nichterscheinen oder zeitweiligem Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit den angebotenen Preisen?
• §3 Preise

(1) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen fällig. Davon ausgenommen ist der Fall, dass innerhalb der 10 Tage bereits die Schulung stattfinden würde. In diesem Fall ist die Gebühr sofort fällig.

(2) Eine nur teilweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Skontoanzüge werden nicht gewährt. In der Gebühr inbegriffen sind Seminarunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung (Angebot) angegeben ist. Nicht inbegriffen sind Reisekosten der Teilnehmer_innen sowie Aufwendungen für Übernachtungen und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.

Welche Rechte werden durch die ausgehändigten Schulungsunterlagen übertragen?
• §4 Nutzungsrechte

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Seminarunterlagen und Präsentationen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Seminarunterlagen und Präsentationen darf – auch nicht auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung von uns – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Weitergabe verwendet werden.

Wieweit haftet comprei im Rahmen der Reinraumschulung?
•  §5 Haftung

(1) Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass ein_e aufmerksame_r Teilnehmer_in die Seminarziele erreichen kann. Für den individuellen Schulungserfolg haften wir als Veranstalter jedoch nicht. Wir übernehmen außerdem keinerlei Haftung für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung von uns als Veranstalter ausgeschlossen, wenn Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind oder wir in unseren vertraglichen Pflichten beschränkt wurden, wobei es sich um typische, bei einer Schulungsveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.

(2) Von Teilnehmer_innen mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht mit unseren Rechnern und Servern verbunden werden. Sollte uns hier durch irgendeine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

(3) Wir haften auch nicht für Personen- und/oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit Chemikalien oder anderen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln entstehen können, sofern es sich nicht um mindestens grobe Fahrlässigkeit unseres Personals handelt.

Welche Zertifikate bekommt man für die erfolgreiche Absolvierung der Schulung und nach welchen Standards werden diese vergeben?
• §6 Zertifizierung

Alle Teilnehmer_innen, die eine Schulung bei uns besuchen, erhalten eine Teilnahmebestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung. Wird ein Lehrgang zum_r zertifizierten_m Reinraumexperten_in absolviert, erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung die Ausstellung eines Zertifikats nach ISO 21001.

Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden bei uns unbegrenzt aufbewahrt. Sollte Sie diese einmal verlieren oder löschen, können wir Ihnen gerne ein neues ausstellen.

III AGB Reinraumreinigungen und sonstige Dienstleistungen

BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGEN RUND UM DIE REINRAUMREINIGUNG
Was passiert, wenn ich dem Angebot zustimme bzw. das Angebot annehme?
• §1 Vertragsschluss

(1) Einer jeden Reinraumreinigung geht eine detaillierte Absprache und Angebotsstellung voraus. Hierbei ist entscheidend, dass der in der Vorbesprechung bzw. Besichtigung vorbesprochene Leistungsaufwand auch jenem entspricht, den wir bei Leistungserbringung auch zu leisten haben. So müssen Räumlichkeiten dieselben bleiben und auch der Zustand des Raumes muss spätestens zum Erfüllungszeitpunkt jenem der Absprache entsprechen. Selbiges gilt auch für den Prozess der Übergabe des Reinraums.

(2) Sind alle Vertragsdetails besprochen und der Leistungsaufwand klar definiert, kommt es unsererseits zur Angebotslegung, welche immer schriftlich erfolgt. Mündliche Nebenabsprachen müssen immer schriftlich bestätigt werden, um Teil des Auftrages zu werden.

(3) Das Angebot gilt als angenommen, wenn Sie uns eine schriftliche Auftragsbestätigung entweder per Mail an: office@comprei.eu oder per Post an unsere Firmensitzadresse zusenden. Hierfür brauchen Sie nur das zugesandte Angebot abstempeln, unterschreiben und uns als Scan retournieren.

(4) Die Leistung wird unsererseits in Folge zum besprochenen Datum und zur besprochenen Uhrzeit geliefert.

Was passiert, wenn ich vom Vertrag zurücktrete?
• §2 Rücktrittsrecht

(1) Sie können vom angenommenen Angebot bis spätesten zehn Werktage vor Leistungsbeginn zurücktreten. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, ob Ihr Rücktritt auch zur Lösung des Vertrages führt oder wir den Vertrag in beispielsweise eine Gutschrift (Lösung zu einem anderen Zeitpunkt) oder eine Stornogebühr wandeln. Wurde der Vertrag kurzfristig geschlossen (innerhalb von zehn Tagen vor Leistungserbringung) gilt dieselbe Regelung bis spätestens drei Werktage vor Leistungserbringung.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, dass wir besondere Aufwände, wie beispielsweise mehrere Besichtigungen des Auftragsortes oder Besprechungen für die Zeit- und/oder Fahrtaufwände notwendig sind, trotz des Rücktritts in Rechnung stellen. Der hier anzuwendende Stundensatz ist jener der Reinraumreinigung.

(3) Treten Sie kurzfristig vom Vertrag zurück oder werden wir an der Leistungserbringung gehindert, wird die volle Auftragssumme schlagend. Eine Hinderung an der Leistungserbringung liegt bereits dann vor, wenn im zu reinigenden Bereich noch Maschinen in Betrieb sind, die den Beginn der Reinigung unmöglich machen oder sich noch Personen im Bereich befinden.

Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit den angebotenen Preisen?
• §3 Preise

(1) All unsere Angebote werden auf die von Ihnen gewünschte Leistung kalkuliert. Die Kalkulation beruht auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung marktüblichen Preisen für die Dienstleistung und die dazu benötigten Arbeitsmittel und Chemikalien. Liegt der vereinbarte Leistungszeitpunkt mehr als zwei Wochen in der Zukunft, behalten wir uns das Recht vor, aliquote Anpassungen aufgrund von Marktpreisveränderungen vorzunehmen. Dies kann z.B. dann eintreten, wenn sie die Marktpreise für Arbeitsmaterialien oder Chemikalien schlagartig ändern.

(2) Ändern sich Ihrerseits die Bedingungen des Leistungsaufwandes, ändert sich auch das Angebotsvolumen und damit der zu verrechnende Preis. Dies tritt beispielsweise aber nicht ausschließlich dann ein, wenn uns der Zugang zum Objekt verwehrt wird, der zu reinigende Bereich noch bearbeitet wird, Maschinen noch laufen, Techniker_innen für Instandhaltungsarbeiten ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben oder der Bereich plötzlich wesentlich größer ist, als der für das Angebot besprochene.

(3) Grundsätzlich gilt: Wenn wir unseren vertraglichen Pflichten nachkommen wollen, es uns aber durch Umstände in Ihrem Machtbereich nicht ermöglicht wird, müssen Sie mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

(4) Leistungen, die auf Regie stattfinden, werden entsprechend unserer Regiepreisliste verrechnet.

Gibt es besondere Bestimmungen die Leistung betreffend?
•  §4 Leistungsbedingungen

– Alle Leistungen müssen vorab besprochen worden und Teil des Angebotes sein.
– Wir haften ausschließlich für Schäden, die unser Personal im Rahmen des Auftrages verursacht hat.
– Jegliche Form von Leistung ist entgeltlich. Auch Stehzeiten oder kurzfristige Terminverschiebungen werden unsererseits bewertet.
– Wir beginnen grundsätzlich nur mit den Arbeiten, wenn dies auch gefahrlos möglich ist. Werden von unseren Teamleiter_innen Gefahren erkannt, die ein gefahrloses Arbeiten unmöglich machen, wird die Arbeit unterbrochen, bis die Gefahr durch Ihr Personal beseitigt wurde. Die dadurch verursachte Stehzeit wird entsprechend unserer Tarifliste verrechnet.
– Wir bitten Sie, uns auf besondere Umstände oder Gefahren hinzuweisen. Wenn Sie beispielsweise gefährliche Chemikalien in unserem Reinigungsbereich lagern, ersuchen wir Sie unsere Kolleg_innen vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen und dem Verhalten im Kontaktfall (Schadensfall) vertraut zu machen.
Abnahme! Nach Beendigung unserer Leistung vor Ort wird unmittelbar ein Abschlussprotokoll (ev. mit Fotos) erstellt, um den erfolgreichen Abschluss der Leistung zu dokumentieren. Im Falle, dass nach dem Abschluss der Reinraumreinigung der Reinraum durch unbefugtes Personal Ihrerseits kontaminiert wird, erklären wir ausdrücklich, dass wir für diese Fälle keine Haftung übernehmen. Insbesondere dann, wenn die Qualifizierung noch nicht abgeschlossen wurde! Eine jede Nachreinigung wird als neuer Auftrag verrechnet.
– Kündigungsfrist! Sofern Sie einen dauerhaften Vertrag mit uns geschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate immer zum Monatsletzten.

Bis wann und auf welche Art sind gestellte Rechnungen zu begleichen?
• §5 Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind 8 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Hereinnahme von Wechseln übernehmen Sie, sofern davon betroffen, alle bis zur Einlösung auflaufenden Zinsen und Kosten.
Bei Zahlungs- und Annahmeverzug gelten die Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.

Für was haftet comprei nicht?
• §6 Haftungsbedingungen

(1) Sollte unser Reinraumreinigungsteam mal eine Schlüsselkarte oder sonstige mechanische Zugangsberechtigung verlieren, ersetzen wir diese natürlich gerne. Wir haften jedoch nicht für den Austausch sämtlicher Schlösser oder Programmierungskosten für neue Schließsysteme.

(2) Sie haben Ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass sich keine gefährlichen Chemikalien oder Medikamente zugänglich und unversperrt im Reinraum während des Erfüllungszeitraumes befinden. Wir haften nicht für Schäden, die durch gefährliche Arbeitsstoffe oder gelagerte Arzneiwaren entstehen.

Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Reinigungsteam von comprei?
• §7 Fürsorgepflicht

(1) Stellen Sie Arbeitsmittel oder Gerätschaften unserem Reinigungsteam zur Verfügung (Steiger, Leitern, Chemikalien, etc.) sind Sie dafür verantwortlich, dass sich diese mechanischen Hilfsmittel in gebrauchsgeeigneten Zustand befinden, Prüfpflichten erfüllt sind, Sicherheitsdatenblätter vorhanden sind und keine Gefährdungen Betriebsmittelseitig von diesen Betriebsmitteln und Geräten ausgeht. Andernfalls haften Sie vollumfänglich für die daraus resultierenden Schäden.

(2) Bei der Nutzung von Chemikalien benutzen wir ausschließlich Chemikalien, die auf die eigenen Standards von comprei überprüft wurden. Keinesfalls ist es erlaubt, Behältnisse neu zu befüllen oder mit anderen Chemikalien zu mischen.

Stand: November 2021

Wir sind persönlich für Sie da

Unser Team steht Ihnen während unserer Bürozeiten gerne telefonisch zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, um Ihre Fragen zu klären, Anliegen zu besprechen oder einfach nur um mit uns in Kontakt zu treten. Wir freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein!

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